Planung, Kostenermittlung und Bauleitung von Hoch-, Gewerbe- und Industriebau

PLANUNGSBÜRO ZIMMERMANN

Wir beschäftigen uns mit der Planung, Kostenermittlung und Bauleitung von Hoch-, Gewerbe- und Industriebau. Insbesondere machen wir als planende Baumeister 

  • Ihren Einreichplan für die Behörde, 
  • Ihren Energieausweis
  • und Ihre Benützungsbewilligungen.


Wir haben uns außerdem auf gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigungen spezialisiert.

Bmst. Ing. Christian Zimmermann ist in steirischen Gemeinden nichtamtlicher bautechnischer Sachverständiger und macht als Gerichtssachverständiger für Hochbau und Architektur auch BTVG-Baufortschrittsgutachten, Bauzustandsgutachten gem. §37(4) WEG und Nutzwertgutachten (Parifizierungen).

Für Versicherungen, Hausverwaltungen, aber auch für private Personen und Unternehmen machen wir Schadensbegutachtungen mit Lösungsvorschlägen und Abwicklungen von Sanierungen. 

Unsere Leistungen

Sachverständigen Tätigkeit

Herr BM Ing. Christian Zimmermann ist ein in der steiermärkischen Landesregierung gelisteter nichtamtlicher Bausachverständiger, sowie in mehreren steirischen Gemeinden
als nichtamtlicher Bausachverständiger tätig.
 

Weiters ist Herr BM Ing. Christian Zimmermann allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger des Fachgebietes 72.01 Hochbau und Architektur.

Planung und Bauleitung

Unsere Stärken sind es, ästetische, ansprechendes (Bau-)Vorhaben zu schaffen, die nicht nur Jahrzehnte unsere Landschaft prägen, sondern auch leistbar, funktionell und somit brauchbar sind.
Bei der Bauleitung geht es im wesentlichem darum, das geplante Bauvorhaben genauso umzusetzen, dass die Kosten, Termine und natürlich auch die Qualität entsprechend den Vorgaben des AG eingehalten werden.

Und das nachhaltig !

Gewerberecht

Alles was nicht Spaß macht ist Gewerbe. Zumindest alles was Vergnügen macht ist lt. Gewerbeordnung nicht Gewerbe.
Seit über 20 Jahren beschäftigt wir uns mit gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigungen.

Von der Vorfrage bis zur fertigen Einreichung.

Nutzwertgutachten

Jeder der Eigentum an einer Immobilie (Wohnung, Geschäft, Lokal usw.) auf einer Liegenschaft erwerben will, auf der sich mehr als eine Eigentumseinheit befindet, findet im sog. Nutzwertgutachten Auskunft darüber, wie hoch der Anteil des Eigentums an der gesamten Liegenschaft ist (z.B. 7,4% oder 74/1000). Nutzwertgutachten sind auch für den Verkauf einer Immobilie erforderlich.

Wir sind Ihr Ansprechpartner für ALLE bautechnischen und baurechtlichen Angelegenheiten.

 WIR finden immer eine Lösung für IHR bauliches Problem!