Nutzwertgutachten

Jeder der Eigentum an einer Immobilie (Wohnung, Geschäft, Lokal usw.) auf einer Liegenschaft erwerben will, auf der sich mehr als eine Eigentumseinheit befindet, findet im sog. Nutzwertgutachten Auskunft darüber, wie hoch der Anteil des Eigentums an der gesamten Liegenschaft ist (z.B. 7,4% oder 74/1000).
Nutzwertgutachten sind auch für den Verkauf einer Immobilie erforderlich.

Damit wissen Sie auch gleichzeitig, wie hoch der Anteil an den zu zahlenden gemeinsamen Aufwendungen ist.

Das Wohnungseigentum bzw. der Wohnungseigentumsanteil wird auf Basis dieses Gutachtens im Grundbuch eingetragen.

Herr BM Ing. Christian Zimmermann erstellt als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Hochbau und Architektur Nutzwertgutachten vom 2-Familienwohnhaus bis zu Wohnhäusern mit mehreren hundert Wohnungen.