Bauleitung

Der Begriff „Bauleitung“ ist sehr umfassend und kann sowohl vom Aufgraggerber (AG), als auch vom Auftragnehmer (AN) bestellt werden.

Unsere Kernkompetenz ist die „Örtliche Bauaufsicht (ÖBA)“ als Beauftragter des Auftraggebers, also des Bauherren.

Hier geht es im wesentlichem darum, das geplante Bauvorhaben genauso umzusetzen, dass die Kosten, Termine und natürlich auch die Qualität entsprechend den Vorgaben des AG eingehalten werden.

An dieser Stelle können wir jeden Bauherren nur empfehlen, spätestens in der Ausschreibungsphase (vor Zuschlagserteilungen) die ÖBA zu beauftragen, und diese bereits in die Ausschreibung mit einzubinden.

Denn auch bei einer Ausschreibung kommt es schon zu einem „vorvertraglichem Rechtsverhältnis“.