Baustellenkoordination

Die gesetzliche Grundlage bilden folgende Gesetze:

  • Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG
  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – AschG
  • Bauarbeiterschutzverordnung- BauV


in der jeweils geltenden Fassung.

Wir unterscheiden in Planungs- und Baustellenkoordination.

Aufgaben des Planugnskoordinators:

  • Koordination der Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung
  • Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten

Aufgaben des Baustellenkoordinators:

  • Koordination auf der Baustelle
  • Passt den SIGE-Plan und die Unterlage für Spätere Arbeiten an
  • Organisiert die Zusammenarbeit auf der Baustelle zum Schutze der Arbeiter
  • Achtet auf die Einhaltung des SIGE-Planes
  • Trifft Maßnahmen gegen unbefugtes Betreten der Baustelle

Unsere Stärken

Die Stärken von Herrn BM Ing. Christian Zimmermann sind Erfahrung, eine routinierte Lösungsorientiertheit und die gute Zusammenarbeit mit dem jeweiligem Arbeitsinspektorrat.


Wir sehen das jeweilige Arbeitsinspektorrat als hilfsbereite Berater vor Ort, wodurch eine Verbesserung der Baustellensicherheit mit Garantie erreicht wird.