Gewerberecht
Gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigungen
Alles was nicht Spaß macht ist Gewerbe. Zumindest alles was Vergnügen macht ist lt. Gewerbeordnung nicht Gewerbe.
Seit über 20 Jahren beschäftigen wir uns mit gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigungen.
Von der Vorfrage bis zur fertigen Einreichung.
- Welches Gewerbe wird ausgeübt?
- Hat der Konsenswerber überhaupt ein Gewerbe?
- Welche zu beschreibende Tätigkeit ist überhaupt relevant?
- Zahlt sich ein Feststellungsantrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde überhaupt aus?
- Wie geht man mit typischen Gefährdungen des Standortes um?
- Wie lautet das Ansuchen und wer bestimmt die Art des Verfahrens (zb. Vereinfachtes Verfahren)?
- Was sind die Vor- und Nachteile einer Generalgenehmigung / Spezialgenehmigung zu einer normalen Genehmigung?
Von der Erdgasanlage, Flüssiggasanlage, Ölfeuerungsanlage, Biomassefeuerung, Lüftungsanlagen, Kälteanlagen, Dieseleigentankanlage, von der Betriebsbeschreibung, der Maschinenliste von den Plänen bis zum Abfallwirtschaftskonzept.
Alles aus einer Hand.
Unsere Erfahrungen reichen vom Gastgewerbe bis zum Handelsbetrieb mit Lager, von der KFZ-Werkstätte bis zur Spedition, von der Holzindustrie bis zur Tischlerei, vom Würstelstand bis zum Hotelbetrieb, vom Einkaufszentrum bis zum Lebensmitteleinzelhandel.